Mit einer Kaskoversicherung müssen Sie nicht für Schäden an Ihrem ausgeliehenen Fahrrad, am Anhänger oder anderer Ausstattung aufkommen, die durch Unfall, Diebstahl*, gewalttätige Beschädigung entstanden sind bzw. die von einem unbekannten Dritten verursacht werden.
Ohne eine Kaskoversicherung sind Sie nach dem dänischen Recht dazu verpflichtet, die geliehenen Gegenstände im gleichen Zustand zurück zu geben, wie Sie sie erhalten haben.
Das heisst, dass Sie selber für ein neues Fahrrad oder die Reparation aufkommen müssen, wenn es gestohlen bzw. beschädigt wird - egal ob Sie daran Schuld sind oder nicht.
Jedoch müssen Sie nicht für das Abnutzen des Fahrrads bezahlen, solange es im normalen Rahmen liegt.
*Die Versicherung gilt bei einem Diebstahl, sofern das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls abgeschlossen war.